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Pflegekraft aus dem Ausland einstellen: So gelingt die erfolgreiche Integration!

10

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Rekrutierung & Vermittlung bei NextNurse

28.12.2024

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Federico De Ponte

Experte für Rekrutierung & Vermittlung bei NextNurse

Sie suchen dringend qualifiziertes Pflegepersonal? Die Einstellung einer Pflegekraft aus dem Ausland kann die Lösung sein. Doch der Prozess ist komplex. Erfahren Sie, wie Sie die Herausforderungen meistern und die Integration erfolgreich gestalten. Benötigen Sie Unterstützung bei der Personalsuche? Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Das Thema kurz und kompakt

Die Einstellung ausländischer Pflegekräfte ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen (EU/EWR vs. Drittstaaten) genau beachtet werden müssen.

Eine erfolgreiche Integration durch Mentoring, Sprachkurse und Unterstützung im Alltag ist entscheidend für die langfristige Bindung der Pflegekräfte und kann die Mitarbeiterzufriedenheit um 15% steigern.

Die Wahl des richtigen Arbeitsmodells (Arbeitgeber- vs. Entsendemodell) und die Beachtung der Kosten (Mindestlohn, Sozialversicherungsbeiträge) sind essenziell für eine wirtschaftlich tragfähige Lösung.

Erfahren Sie, wie Sie qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland finden, rechtssicher einstellen und erfolgreich in Ihr Team integrieren. Sichern Sie sich jetzt unseren exklusiven Ratgeber!

Fachkräftemangel mindern: So gelingt die Integration ausländischer Pflegekräfte

Fachkräftemangel mindern: So gelingt die Integration ausländischer Pflegekräfte

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine der größten Herausforderungen für das deutsche Gesundheitssystem. Um diesen Mangel zu beheben, wird die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland immer wichtiger. Diese Fachkräfte tragen maßgeblich zur Versorgung von Patienten und Bewohnern in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten bei. Der demografische Wandel verstärkt den Bedarf zusätzlich, da immer mehr ältere Menschen auf professionelle Pflege angewiesen sind.

Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Leitfaden, um qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland erfolgreich zu rekrutieren und in Ihr Team zu integrieren. Wir geben Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die verschiedenen Rekrutierungswege und die notwendigen Integrationsmaßnahmen. Unser Ziel ist es, Ihnen das nötige Wissen zu vermitteln, damit Sie den Prozess der Einstellung ausländischer Pflegekräfte rechtssicher und effizient gestalten können.

Erfahren Sie, wie Sie die richtigen Talente finden und langfristig an Ihr Unternehmen binden. NextNurse unterstützt Sie dabei, den Fachkräftemangel in der Pflege zu überwinden und die Qualität Ihrer Dienstleistungen zu sichern. Nutzen Sie unsere Expertise, um die besten Pflegekräfte aus dem Ausland einzustellen und eine nachhaltige Lösung für Ihr Unternehmen zu schaffen.

Rechtssicherheit gewährleisten: EU/EWR-Regelungen vs. Drittstaaten-Verfahren

Bei der Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland ist es entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen. Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen EU/EWR/Schweiz und Drittstaaten. Für Bürger aus EU-Staaten, dem EWR und der Schweiz gilt die Freizügigkeit, was bedeutet, dass sie ohne spezielle Genehmigungen in Deutschland arbeiten dürfen. Im Gegensatz dazu benötigen Drittstaatsangehörige eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, um in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen zu können. Die Bundesagentur für Arbeit bietet hierzu detaillierte Informationen.

Ein zentraler Aspekt für Pflegekräfte aus Drittstaaten ist das Anerkennungsverfahren. Hierbei wird geprüft, ob die im Ausland erworbene Qualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist. Dieses Verfahren ist notwendig, um sicherzustellen, dass die ausländischen Pflegekräfte die gleichen Standards erfüllen wie ihre deutschen Kollegen. Die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland.

Das Anerkennungsverfahren umfasst eine Gleichwertigkeitsprüfung, bei der die ausländische Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Pflegefachfrau/-mann verglichen wird. Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, können die Pflegekräfte eine Kenntnisprüfung ablegen oder einen Anpassungslehrgang absolvieren. Die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren liegt bei den Bundesländern, und die Anerkennung gilt bundesweit. Es ist wichtig zu beachten, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Pflegekräfte nicht anwendbar ist.

Visum und Aufenthalt: Fachkräfteoptionen für eine erfolgreiche Einreise

Für Pflegekräfte aus Drittstaaten gibt es verschiedene Visa-Optionen und Aufenthaltsgenehmigungen, die für die Einstellung relevant sind. Das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte gemäß § 18a AufenthG setzt eine volle Anerkennung der ausländischen Qualifikation und eine Berufsausübungserlaubnis voraus. Es ist wichtig zu wissen, dass die Blue Card EU für Pflegekräfte nicht in Frage kommt, da sie spezifische Qualifikationen und Gehaltsgrenzen erfordert, die in der Pflege oft nicht erreicht werden.

Eine weitere Option ist das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gemäß § 16d AufenthG. Dieses Visum ermöglicht es Pflegekräften, Anpassungsmaßnahmen in Deutschland zu absolvieren, um die volle Anerkennung ihrer Qualifikation zu erreichen. Seit März 2024 gibt es zudem die Möglichkeit einer Anerkennungspartnerschaft, die es Arbeitgebern und internationalen Fachkräften erleichtert, das Anerkennungsverfahren bereits aus Deutschland heraus zu starten. Dies kann den Prozess erheblich beschleunigen und die Integration der Pflegekräfte erleichtern.

Auch für Pflegehilfskräfte gibt es spezielle Regelungen. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, benötigen sie mindestens ein Jahr staatlich anerkannte Ausbildung, beispielsweise als Gesundheits- und Krankenpflegeassistent. Zudem ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) erforderlich. Die BA prüft die Arbeitsbedingungen und das Gehalt, um sicherzustellen, dass die ausländischen Pflegekräfte fair behandelt werden. Für Pflegekräfte über 45 Jahre gelten besondere Bedingungen bezüglich des Mindestgehalts oder des Nachweises einer angemessenen Altersversorgung.

Erfolgreiche Rekrutierung: ZAV, Triple Win und Vermittlungswege optimal nutzen

Die Rekrutierung von Pflegekräften aus dem Ausland kann über verschiedene Wege erfolgen. Eine wichtige Anlaufstelle ist die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Die ZAV unterstützt Arbeitgeber bei der Suche nach qualifiziertem Pflegepersonal im Ausland und bietet umfassende Beratung zu den rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen. Die ZAV kann Ihnen helfen, den Rekrutierungsprozess effizient zu gestalten und potenzielle Hürden zu überwinden.

Ein weiteres erfolgreiches Programm ist das Triple Win Programm, das von der BA und der GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) durchgeführt wird. Dieses Programm rekrutiert Pflegekräfte aus spezifischen Ländern wie Bosnien, Philippinen, Tunesien, Indonesien, Jordanien, Indien und Vietnam. Die Teilnehmer erhalten im Heimatland Sprachkurse und Pflegefachkurse, um sie optimal auf ihre Tätigkeit in Deutschland vorzubereiten. Das Triple Win Programm bietet eine umfassende Unterstützung und erleichtert die Integration der Pflegekräfte in den deutschen Arbeitsmarkt.

Es ist wichtig zu beachten, dass es Vermittlungsverbote und Sperrlisten gibt, die die Rekrutierung aus bestimmten Ländern einschränken. Gemäß den Empfehlungen der WHO hat Deutschland ein Rekrutierungsverbot für 55 Länder, die unter einem kritischen Mangel an Gesundheitspersonal leiden. Zudem ist die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 38 BschV in bestimmten Ländern die einzige autorisierte Stelle für die Vermittlung von Pflegekräften. Daher ist es ratsam, sich vor der Rekrutierung genau über die geltenden Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls die Unterstützung der BA in Anspruch zu nehmen.

Arbeitsmodelle im Vergleich: Arbeitgeber- vs. Entsendemodell rechtssicher gestalten

Bei der Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland stehen Ihnen verschiedene Arbeitsmodelle zur Verfügung. Das Arbeitgebermodell sieht vor, dass die Familie oder die Einrichtung selbst als Arbeitgeber auftritt. In diesem Fall sind Sie für den Arbeitsvertrag, die Sozialversicherungsbeiträge und die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts verantwortlich. Dies bietet Ihnen eine direkte Kontrolle über die Arbeitsbedingungen, erfordert aber auch einen höheren administrativen Aufwand. Caritas und Diakonie bieten Unterstützung bei den Formalitäten des Arbeitgebermodells.

Alternativ können Sie das Entsendemodell wählen, bei dem die Pflegekraft über eine ausländische Firma beschäftigt wird. In diesem Fall ist die ausländische Firma für die Sozialversicherung zuständig, und die Pflegekraft benötigt ein A1-Dokument und die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Auch im Entsendemodell müssen Sie jedoch sicherstellen, dass das deutsche Arbeitsrecht eingehalten wird, insbesondere in Bezug auf den Mindestlohn und die Arbeitszeitregelungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die A1-Bescheinigung lediglich ein Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland ist und keine Arbeitsbescheinigung darstellt.

Unabhängig vom gewählten Modell müssen Sie den deutschen Mindestlohn und die Arbeitszeitregelungen einhalten. Dies gilt auch für Bereitschaftszeiten, die als Arbeitszeit gelten. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die geltenden Bestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle Verträge und Vereinbarungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Eine transparente und faire Vertragsgestaltung ist entscheidend für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit mit Pflegekräften aus dem Ausland.

Langfristige Bindung sichern: Integration als Schlüssel zum Erfolg

Eine erfolgreiche Integration ist entscheidend für die langfristige Bindung von Pflegekräften aus dem Ausland. Neben den rechtlichen und administrativen Aspekten spielt die persönliche und berufliche Integration eine wichtige Rolle. Bieten Sie Ihren Pflegekräften Mentoring-Programme, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Sprachkurse und kulturelle Orientierung an. Ein Willkommenspaket, ein fester Ansprechpartner, regelmäßiges Feedback und spezialisierte Schulungen können ebenfalls dazu beitragen, dass sich die Pflegekräfte wohl und wertgeschätzt fühlen.

Es gibt verschiedene finanzielle Anreize und Unterstützungsmöglichkeiten, die Sie nutzen können, um die Integration zu fördern. Die Bundesagentur für Arbeit bietet beispielsweise einen Eingliederungszuschuss für Pflegekräfte an, die eine längere Einarbeitungszeit benötigen. Zudem gibt es das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, das die Refinanzierung von Rekrutierungsprojekten ermöglicht. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um die Kosten für die Integration zu senken und die Attraktivität Ihres Unternehmens zu steigern.

Um Missverständnisse zu vermeiden und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Arbeitsverträge für internationale Pflegekräfte in ihre Muttersprache übersetzen lassen. Dies stellt sicher, dass alle Vertragsbedingungen klar und verständlich sind. Eine offene Kommunikation und eine wertschätzende Unternehmenskultur sind entscheidend für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit mit Pflegekräften aus dem Ausland. DIH PflegeDirekt bietet umfassende Integrationsunterstützung, die die Bedeutung dieses Aspekts erkennt.

Kosten im Blick: Transparente Finanzplanung für ausländische Pflegekräfte

Die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die Sie im Blick behalten sollten. Die Kosten variieren je nach gewähltem Modell (direkte Anstellung, Vermittlungsagenturen, Entsendemodell) und umfassen unter anderem Sozialversicherungsbeiträge, Mindestlohn und Unterkunft. Es ist wichtig, eine detaillierte Kostenübersicht zu erstellen, um die finanzielle Belastung realistisch einschätzen zu können. Die Kosten für 'polnische Pflegekräfte' können stark variieren, daher ist eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben unerlässlich.

Um die Kosten zu senken, können Sie Pflegegrad-bezogene Leistungen in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die zur Finanzierung der Pflege eingesetzt werden können. Ein Pflegegradrechner kann Ihnen eine erste Einschätzung geben, welche Leistungen Ihnen zustehen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die verschiedenen Leistungen zu informieren und diese bei der Finanzplanung zu berücksichtigen. Familien sollten proaktiv Pflegegrad-bezogene Leistungen prüfen, um die Kosten zu senken.

Zusätzlich können Sie die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 4.000 EUR pro Jahr können gemäß § 35a Absatz 2 EStG geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für das Arbeitgebermodell als auch für das Entsendemodell. Es ist wichtig, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um die steuerliche Absetzbarkeit nachweisen zu können. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu einen Ratgeber mit wichtigen Informationen zur legalen Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte.

Risiken minimieren: Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und unrealistische Erwartungen vermeiden

Bei der Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland gibt es einige Fallstricke und Risiken, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Schwarzarbeit ist illegal und wird mit hohen Strafen geahndet. Zudem haften Sie als Arbeitgeber für Nachzahlungen und Unfälle. Überprüfen Sie daher unbedingt den Sozialversicherungsstatus der Pflegekraft und fordern Sie eine A1-Bescheinigung an. Die Barmer betont die Bedeutung der Überprüfung des Sozialversicherungsstatus, um hohe Strafen zu vermeiden.

Ein weiteres Risiko ist die Scheinselbstständigkeit. Wenn eine Pflegekraft zwar als selbstständig auftritt, aber tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, drohen Ihnen hohe Nachzahlungen und Strafen. Achten Sie auf die Kriterien für eine abhängige Beschäftigung und vermeiden Sie es, Pflegekräfte als selbstständig zu beschäftigen, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht. Seien Sie vorsichtig bei der Beschäftigung von selbstständigen Pflegekräften aufgrund potenzieller rechtlicher Grauzonen.

Vermeiden Sie unrealistische Erwartungen. Eine 24/7-Betreuung durch eine einzelne Kraft ist unzulässig und nicht mit dem deutschen Arbeitsrecht vereinbar. Ergänzen Sie die Betreuung durch Familienunterstützung, professionelle Pflege oder Tagespflege. Die Barmer weist darauf hin, dass eine 24/7-Betreuung durch eine einzelne Pflegekraft unvereinbar mit dem deutschen Arbeitsrecht ist. Eine realistische Planung und eine faire Behandlung der Pflegekräfte sind entscheidend für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.

Zukunft der Pflege gestalten: Sorgfältige Planung sichert langfristigen Erfolg


FAQ

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland beachtet werden?

Bei der Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland muss zwischen EU/EWR/Schweiz und Drittstaaten unterschieden werden. Für EU-Bürger gilt die Freizügigkeit, während Drittstaatsangehörige eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis benötigen. Das Anerkennungsverfahren ist für Drittstaatsangehörige ein zentraler Aspekt.

Welche Visa-Optionen gibt es für Pflegekräfte aus Drittstaaten?

Für Pflegekräfte aus Drittstaaten gibt es das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte (§ 18a AufenthG) und das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (§ 16d AufenthG). Die Blue Card EU ist für Pflegekräfte in der Regel nicht relevant.

Welche Unterstützung bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte?

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA unterstützt Arbeitgeber bei der Suche nach qualifiziertem Pflegepersonal im Ausland. Das Triple Win Programm rekrutiert Pflegekräfte aus spezifischen Ländern und bietet umfassende Unterstützung.

Welche Arbeitsmodelle gibt es bei der Einstellung ausländischer Pflegekräfte?

Es gibt das Arbeitgebermodell, bei dem die Einrichtung selbst als Arbeitgeber auftritt, und das Entsendemodell, bei dem die Pflegekraft über eine ausländische Firma beschäftigt wird. In beiden Fällen müssen die deutschen Arbeitsrechtsbestimmungen eingehalten werden.

Wie kann die langfristige Bindung von Pflegekräften aus dem Ausland sichergestellt werden?

Eine erfolgreiche Integration ist entscheidend. Bieten Sie Mentoring-Programme, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Sprachkurse und kulturelle Orientierung an. Ein Willkommenspaket und ein fester Ansprechpartner können ebenfalls helfen.

Welche Kosten sind mit der Einstellung ausländischer Pflegekräfte verbunden?

Die Kosten variieren je nach Modell und umfassen Sozialversicherungsbeiträge, Mindestlohn und Unterkunft. Pflegegrad-bezogene Leistungen und die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen können die Kosten senken.

Welche Risiken sollten bei der Einstellung ausländischer Pflegekräfte vermieden werden?

Vermeiden Sie unbedingt Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit. Achten Sie auf die Einhaltung des deutschen Arbeitsrechts und vermeiden Sie unrealistische Erwartungen bezüglich der Arbeitszeiten.

Welche Rolle spielt die Sprachkompetenz bei der Integration ausländischer Pflegekräfte?

Ausreichende Deutschkenntnisse sind entscheidend für die Kommunikation und Integration. Bieten Sie Sprachkurse an und fördern Sie den kontinuierlichen Spracherwerb, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

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