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Ausländische Pflegekräfte legal beschäftigen: Vermeiden Sie Fallstricke!
Die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte kann eine wertvolle Unterstützung sein. Doch wie stellen Sie sicher, dass alles rechtens abläuft? Informieren Sie sich umfassend über die verschiedenen Beschäftigungsmodelle und vermeiden Sie kostspielige Fehler. Benötigen Sie individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Erstberatung.
Das Thema kurz und kompakt
Die legale Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Risiken zu vermeiden. Die Einhaltung des Mindestlohns und der Arbeitszeitregelungen ist obligatorisch.
Es gibt verschiedene Beschäftigungsmodelle (Arbeitgebermodell, Entsendemodell, Selbstständigenmodell), jedes mit seinen eigenen Vor- und Nachteilen. Die Wahl des richtigen Modells hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.
Die A1-Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für die Sozialversicherung im Heimatland der Pflegekraft. Die Vermeidung von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit schützt Sie vor hohen Strafen und Nachzahlungen.
Sie möchten ausländische Pflegekräfte legal beschäftigen? Erfahren Sie alles über Gesetze, Modelle und Kosten, um Fehler zu vermeiden und die beste Lösung für Ihre Situation zu finden. Jetzt informieren!
Die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte in Deutschland bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Viele Familien suchen nach Unterstützung bei der Betreuung ihrer Angehörigen, und ausländische Pflegekräfte können diese Lücke füllen. Doch der Weg zur legalen Beschäftigung ist oft mit Unsicherheiten verbunden. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die Fallstricke zu vermeiden und eine rechtssichere Lösung zu finden. Es ist wichtig, sich umfassend zu informieren, um juristische und finanzielle Schwierigkeiten zu vermeiden.
Die legale Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte ist nicht nur eine Frage der Einhaltung von Gesetzen, sondern auch des Schutzes der Pflegebedürftigen. Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit können schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Eine transparente und legale Anstellung hingegen schafft Vertrauen und Sicherheit. Die korrekte Anwendung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) ist hierbei von zentraler Bedeutung.
Wir von NextNurse unterstützen Sie dabei, den Fachkräftemangel in der Pflegebranche nachhaltig zu lösen. Wir verbinden Pflegeeinrichtungen in Deutschland mit qualifizierten Pflegekräften aus dem In- und Ausland und bieten eine End-to-End Lösung für die Vermittlung. So können Sie sicherstellen, dass Sie ausländische Pflegekräfte legal beschäftigen und gleichzeitig die bestmögliche Betreuung für Ihre Angehörigen gewährleisten. Informieren Sie sich auch über unsere Recruiting- und Vermittlungsdienstleistungen.
Direkteinstellung oder Agentur: Das passende Beschäftigungsmodell finden
Es gibt verschiedene Modelle, um ausländische Pflegekräfte legal zu beschäftigen. Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Die Wahl des richtigen Modells hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen ab. Die Barmer bietet hierzu umfassende Informationen.
Das Arbeitgebermodell (Direkteinstellung)
Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Pflegekraft direkt ein. Das bedeutet, dass Sie alle Arbeitgeberpflichten übernehmen, einschließlich der Zahlung von Gehalt, Sozialabgaben und Steuern. Sie haben die volle Kontrolle über die Arbeitsbedingungen und können die Pflegekraft nach Ihren Vorstellungen einsetzen. Allerdings ist der administrative Aufwand hoch, und Sie tragen das volle Risiko als Arbeitgeber. Es ist wichtig, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, der alle relevanten Details wie Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen regelt. Caritas und Diakonie bieten Unterstützung bei diesem Modell.
Vorteile und Nachteile
Vorteile: Volle Kontrolle über die Pflegekraft, individuelle Gestaltung der Pflege
Nachteile: Hoher administrativer Aufwand, volle Arbeitgeberpflichten, Risiko bei Krankheit oder Urlaub der Pflegekraft
Das Entsendemodell (Über Agenturen)
Beim Entsendemodell beauftragen Sie eine Agentur, die die Pflegekraft in ihrem Heimatland beschäftigt und nach Deutschland entsendet. Die Agentur kümmert sich um alle Formalitäten, einschließlich der Sozialversicherung und der Lohnzahlung. Sie haben weniger administrativen Aufwand, sind aber von der Agentur abhängig und haben möglicherweise weniger Kontrolle über die Arbeitsbedingungen. Achten Sie darauf, dass die Agentur alle rechtlichen Bestimmungen einhält und eine A1-Bescheinigung vorlegen kann. Die Vermittlung von Pflegekräften durch NextNurse kann Ihnen hierbei helfen.
Vorteile und Nachteile
Vorteile: Weniger administrativer Aufwand, Agentur übernimmt Formalitäten
Nachteile: Abhängigkeit von der Agentur, mögliche Qualitätsunterschiede, weniger Kontrolle über Arbeitsbedingungen
Das Selbstständigenmodell (mit Gewerbeschein)
Beim Selbstständigenmodell beauftragen Sie eine Pflegekraft, die als selbstständige Unternehmerin tätig ist. Dieses Modell ist jedoch mit Risiken verbunden, insbesondere der Scheinselbstständigkeit. Wenn die Pflegekraft faktisch wie eine Angestellte behandelt wird, obwohl sie offiziell selbstständig ist, drohen hohe Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung durchführen lassen. Die Clearingstelle der Rentenversicherung bietet hierzu eine Prognoseentscheidung an.
Risiken der Scheinselbstständigkeit und wie man sie vermeidet (Statusfeststellungsverfahren)
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Pflegekraft zwar formal als selbstständig gilt, aber tatsächlich wie eine Angestellte behandelt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie der Pflegekraft detaillierte Anweisungen geben oder ihre Arbeitszeiten festlegen. Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Sie der Pflegekraft möglichst freie Hand bei der Gestaltung ihrer Arbeit lassen und darauf achten, dass sie auch für andere Auftraggeber tätig ist. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung kann Ihnen zusätzliche Sicherheit geben. NextNurse berät Sie gerne zu den verschiedenen Modellen und hilft Ihnen, das passende Modell für Ihre Situation zu finden.
Gesetze einhalten: So gewährleisten Sie Compliance bei der Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte
Die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um ausländische Pflegekräfte legal zu beschäftigen. Es gibt zahlreiche Gesetze und Vorschriften, die beachtet werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Lebenshilfe24 bietet hierzu wichtige Informationen.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und seine Bedeutung
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) regelt die Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland. Es stellt sicher, dass diese Arbeitnehmer mindestens den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten wie deutsche Arbeitnehmer. Das AEntG gilt auch für Pflegekräfte, die im Rahmen des Entsendemodells nach Deutschland kommen. Achten Sie darauf, dass die Agentur, mit der Sie zusammenarbeiten, das AEntG einhält und die Pflegekräfte entsprechend entlohnt. Die Deutsche Seniorenbetreuung betont die Bedeutung der Einhaltung des AEntG.
Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen
Der Mindestlohn in Deutschland gilt auch für ausländische Pflegekräfte. Aktuell (Stand Mai 2024) beträgt der Mindestlohn 15,50 EUR pro Stunde. Es ist wichtig, dass Sie die Pflegekraft mindestens mit dem Mindestlohn entlohnen. Auch die Arbeitszeitregelungen müssen eingehalten werden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal acht Stunden, die auf zehn Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Achten Sie darauf, dass die Pflegekraft ausreichend Pausen und Ruhezeiten erhält. Bereitschaftszeiten zählen als Arbeitszeit. Die Barmer informiert detailliert über die Arbeitszeitgesetze.
A1-Bescheinigung: Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland
Die A1-Bescheinigung ist ein wichtiger Nachweis dafür, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Sie wird von der Sozialversicherung des Heimatlandes ausgestellt und bestätigt, dass die Pflegekraft während ihres Aufenthalts in Deutschland weiterhin dort sozialversichert ist. Die A1-Bescheinigung ist insbesondere im Entsendemodell von Bedeutung. Verlangen Sie von der Agentur eine Kopie der A1-Bescheinigung, bevor Sie die Pflegekraft beschäftigen. Die Original A1-Bescheinigung sollte bei Beschäftigungsbeginn vorliegen.
Meldepflichten und Betriebsnummer beim Arbeitgebermodell
Wenn Sie die Pflegekraft direkt einstellen (Arbeitgebermodell), müssen Sie diese bei den zuständigen Behörden anmelden. Dazu gehört die Anmeldung bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung und dem Finanzamt. Sie benötigen außerdem eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit. Die Krankenkasse übernimmt dann die Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Die Barmer bietet hierzu detaillierte Informationen.
Kosten transparent gestalten: Finanzielle Aspekte der legalen Beschäftigung
Die Kosten für die legale Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte können variieren, abhängig vom gewählten Modell und den individuellen Bedürfnissen. Es ist wichtig, alle finanziellen Aspekte im Blick zu behalten, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Die Allianz bietet Informationen zu den Kosten polnischer Pflegekräfte, auch wenn diese nicht immer aktuell sind.
Kostenübersicht: Gehalt, Sozialabgaben, Agenturgebühren
Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Dazu gehören das Gehalt der Pflegekraft, die Sozialabgaben, die Agenturgebühren (im Entsendemodell) und eventuelle Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Gesamtkosten können zwischen 2.500 und 6.000 EUR pro Monat liegen. Es ist ratsam, sich vorab ein detailliertes Angebot von der Agentur einzuholen oder die Kosten im Arbeitgebermodell genau zu kalkulieren. Achten Sie darauf, dass alle Kosten transparent aufgeschlüsselt sind.
Steuerliche Absetzbarkeit von Lohnkosten
Ein Teil der Lohnkosten für die Pflegekraft kann steuerlich abgesetzt werden. Haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen auch die Pflege gehört, können bis zu 4.000 EUR pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl im Arbeitgebermodell als auch im Entsendemodell. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen per Überweisung erfolgen und Sie eine Rechnung erhalten. Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten.
Pflegeleistungen 2025: Auswirkungen auf die Finanzierung
Die Pflegeleistungen 2025 könnten Auswirkungen auf die Finanzierung der Pflege haben. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen zu informieren. Die Pflegeleistungen 2025 werden voraussichtlich neue Regelungen und Fördermöglichkeiten beinhalten, die sich auf die Kosten und die Finanzierung der Pflege auswirken können.
Qualität sichern: So wählen Sie die richtige Pflegekraft aus
Die Auswahl der richtigen Pflegekraft ist entscheidend für eine gute und zuverlässige Betreuung. Es gibt verschiedene Aspekte, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten, um sicherzustellen, dass die Pflegekraft den individuellen Bedürfnissen entspricht. NextNurse unterstützt Sie bei der Rekrutierung und Vermittlung von qualifizierten Pflegekräften.
Die Rolle der Vermittlungsagenturen und worauf man achten sollte
Vermittlungsagenturen spielen eine wichtige Rolle bei der Suche nach geeigneten Pflegekräften. Sie übernehmen die Rekrutierung, die Vorauswahl und die Vermittlung der Pflegekräfte. Achten Sie bei der Auswahl der Agentur auf Seriosität, Erfahrung und Transparenz. Eine Mitgliedschaft im VHBP e.V. (Verband für häusliche Betreuung und Pflege) kann ein Indiz für Qualität sein. Die VHBP e.V. Mitgliedschaft deutet auf die Einhaltung von Qualitätsstandards hin.
Sprachkenntnisse und Qualifikationen: Was ist wichtig?
Die Sprachkenntnisse der Pflegekraft sind ein wichtiger Faktor für eine gute Kommunikation und eine reibungslose Zusammenarbeit. Die Pflegekraft sollte in der Lage sein, sich auf Deutsch zu verständigen und Ihre Anweisungen zu verstehen. Auch die Qualifikationen der Pflegekraft sollten den Anforderungen entsprechen. Je nach Bedarf kann eine Pflegehilfskraft oder eine examinierte Pflegefachkraft erforderlich sein. Die Deutsche Seniorenbetreuung bietet Pflegekräfte mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen an.
Rotation der Betreuungskräfte und langfristige Tandems
Einige Agenturen bieten eine Rotation der Betreuungskräfte an, bei der die Pflegekräfte in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Dies kann Vorteile haben, da die Pflegekräfte so nicht überlastet werden und neue Impulse in die Betreuung einbringen. Andere Agenturen setzen auf langfristige Tandems, bei denen zwei Pflegekräfte sich abwechseln und so eine kontinuierliche Betreuung gewährleisten. Die Deutsche Seniorenbetreuung setzt auf langfristige Tandems für eine konsistente Pflege.
Optimale Bedingungen schaffen: Arbeitsbedingungen und Integration gestalten
Die Arbeitsbedingungen und die Integration der Pflegekraft sind entscheidend für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit. Es ist wichtig, dass sich die Pflegekraft wohlfühlt und gut in den Alltag integriert ist. NextNurse unterstützt Sie bei der Vertragsberatung und hilft Ihnen, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Unterbringung und Verpflegung der Pflegekraft
Die Pflegekraft benötigt eine angemessene Unterkunft und Verpflegung. Sie sollte ein eigenes Zimmer haben, in dem sie sich zurückziehen kann. Auch die Verpflegung sollte sichergestellt sein. In der Regel wird die Pflegekraft in den Familienalltag integriert und erhält die gleichen Mahlzeiten wie die anderen Familienmitglieder. Die Barmer weist darauf hin, dass die Pflegekraft ein eigenes Zimmer benötigt.
Arbeitszeitgestaltung und Einhaltung der Ruhezeiten
Die Arbeitszeitgestaltung sollte fair und transparent sein. Es ist wichtig, dass die Pflegekraft ausreichend Ruhezeiten erhält und nicht überlastet wird. Eine 24-Stunden-Pflege durch eine einzelne Kraft ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Die Betanet betont, dass eine 24-Stunden-Pflege durch eine einzelne Kraft rechtlich herausfordernd ist.
Kulturelle Unterschiede und Kommunikation
Kulturelle Unterschiede können zu Missverständnissen und Konflikten führen. Es ist wichtig, sich über die kulturellen Hintergründe der Pflegekraft zu informieren und offen für andere Sitten und Gebräuche zu sein. Eine gute Kommunikation ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. NextNurse bietet Unterstützung bei der Integration der Pflegekraft.
Risiken minimieren: Fallstricke bei der Beschäftigung vermeiden
Es gibt einige Fallstricke, die bei der Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte vermieden werden sollten, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Risiken zu minimieren. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung sind entscheidend, um diese Fallstricke zu umgehen.
Schwarzarbeit: Risiken und Konsequenzen
Schwarzarbeit ist illegal und hat schwerwiegende Konsequenzen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer machen sich strafbar. Im Falle von Schwarzarbeit drohen hohe Geldstrafen, Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie der Verlust von Versicherungsleistungen. Die Barmer warnt vor den Konsequenzen der Schwarzarbeit.
Scheinselbstständigkeit: Erkennung und Prävention
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Pflegekraft zwar formal als selbstständig gilt, aber tatsächlich wie eine Angestellte behandelt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie der Pflegekraft detaillierte Anweisungen geben oder ihre Arbeitszeiten festlegen. Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung durchführen lassen. Die Betanet empfiehlt die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens.
Unzureichende Versicherung: Haftpflicht und Unfallversicherung
Es ist wichtig, dass die Pflegekraft ausreichend versichert ist. Neben der Krankenversicherung sollte auch eine Haftpflicht- und Unfallversicherung vorhanden sein. Im Falle eines Unfalls oder Schadens sind Sie so vor finanziellen Risiken geschützt. Klären Sie mit der Agentur oder der Pflegekraft, welche Versicherungen vorhanden sind und ob diese ausreichend sind. Die Unfallkasse des Bundeslandes ist für die Unfallversicherung zuständig.
Schritt für Schritt zur Legalität: Checkliste für die korrekte Beschäftigung
Um sicherzustellen, dass Sie ausländische Pflegekräfte legal beschäftigen, ist es ratsam, eine Checkliste zu verwenden. Diese hilft Ihnen, alle wichtigen Schritte zu berücksichtigen und keine Fehler zu machen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur legalen Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte
Wahl des Modells: Entscheiden Sie sich für das passende Modell (Arbeitgebermodell, Entsendemodell, Selbstständigenmodell).
Prüfung der Agentur (im Entsendemodell): Achten Sie auf Seriosität, Erfahrung und Transparenz der Agentur.
A1-Bescheinigung: Verlangen Sie eine Kopie der A1-Bescheinigung.
Arbeitsvertrag: Schließen Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab (im Arbeitgebermodell).
Anmeldung bei den Behörden: Melden Sie die Pflegekraft bei den zuständigen Behörden an (im Arbeitgebermodell).
Versicherungen: Stellen Sie sicher, dass die Pflegekraft ausreichend versichert ist.
Einhaltung der Gesetze: Achten Sie auf die Einhaltung des Mindestlohns und der Arbeitszeitregelungen.
Wichtige Dokumente und Nachweise
Es gibt einige wichtige Dokumente und Nachweise, die Sie für die legale Beschäftigung benötigen. Dazu gehören der Arbeitsvertrag, die A1-Bescheinigung, die Anmeldebestätigung bei den Behörden und die Versicherungsnachweise. Bewahren Sie diese Dokumente sorgfältig auf.
Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung
Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen bei der Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte beratend zur Seite stehen. Dazu gehören die Caritas, die Diakonie und andere Beratungsstellen. Nutzen Sie diese Angebote, um sich umfassend zu informieren und Unterstützung zu erhalten. Die Caritas und Diakonie bieten Unterstützung im Arbeitgebermodell.
Zukunft der Pflege sichern: Qualität und Rechtssicherheit sind entscheidend
Weitere nützliche Links
Die Uniklinik Saarland informiert über juristische und finanzielle Aspekte bei der Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte.
Die Barmer bietet umfassende Informationen zum Thema Pflegekräfte aus dem Ausland und gibt Auskunft über Arbeitszeitgesetze.
Betanet bietet Informationen und Prognoseentscheidungen zum Thema häusliche Pflege durch ausländische Kräfte.
Allianz bietet Informationen zu den Kosten polnischer Pflegekräfte.
FAQ
Welche Modelle gibt es, um ausländische Pflegekräfte legal zu beschäftigen?
Es gibt drei Hauptmodelle: das Arbeitgebermodell (Direkteinstellung), das Entsendemodell (über eine Agentur) und das Selbstständigenmodell (mit Gewerbeschein). Jedes Modell hat Vor- und Nachteile.
Was ist das Arbeitgebermodell und welche Pflichten habe ich dabei?
Beim Arbeitgebermodell stellen Sie die Pflegekraft direkt ein und übernehmen alle Arbeitgeberpflichten, einschließlich Gehalt, Sozialabgaben und Steuern. Sie benötigen eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit.
Was ist das Entsendemodell und worauf muss ich achten?
Beim Entsendemodell beauftragen Sie eine Agentur, die die Pflegekraft in ihrem Heimatland beschäftigt und nach Deutschland entsendet. Achten Sie auf die Einhaltung des AEntG und die Vorlage einer A1-Bescheinigung.
Was ist die A1-Bescheinigung und warum ist sie wichtig?
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Sie ist wichtig, um zu vermeiden, dass Sie als Arbeitgeber für Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland haftbar gemacht werden.
Was ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und welche Bedeutung hat es?
Das AEntG regelt die Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland und stellt sicher, dass diese mindestens den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten wie deutsche Arbeitnehmer.
Wie hoch ist der Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte in Deutschland?
Der Mindestlohn in Deutschland gilt auch für ausländische Pflegekräfte. Aktuell (Stand Mai 2024) beträgt der Mindestlohn 15,50 EUR pro Stunde.
Welche Risiken birgt die Scheinselbstständigkeit und wie kann ich sie vermeiden?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Pflegekraft zwar formal als selbstständig gilt, aber tatsächlich wie eine Angestellte behandelt wird. Um das Risiko zu vermeiden, sollten Sie ein Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung durchführen lassen.
Welche Kosten sind mit der legalen Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte verbunden?
Die Kosten setzen sich aus Gehalt, Sozialabgaben, Agenturgebühren (im Entsendemodell) und eventuellen Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen. Die Gesamtkosten können zwischen 2.500 und 6.000 EUR pro Monat liegen.