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Pflegekraft aus dem Ausland anmelden: Ihr umfassender Leitfaden für 2024

10

Minutes

Federico De Ponte

Expert in Support at NextNurse

30 Jan 2025

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Federico De Ponte

Expert in Support at NextNurse

Die Suche nach der passenden Pflegekraft kann eine Herausforderung sein. Viele Familien ziehen es in Betracht, eine Pflegekraft aus dem Ausland anzustellen. Doch wie funktioniert die Anmeldung einer solchen Pflegekraft rechtssicher und korrekt? Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte. Für eine persönliche Beratung und Unterstützung bei der Suche nach der idealen Pflegekraft, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

The topic in brief and concise terms

Die legale Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft erfordert die Beachtung verschiedener Beschäftigungsmodelle (Arbeitgeber- vs. Entsendemodell) und die Einhaltung deutscher Arbeitsgesetze.

Die Kosten für eine ausländische Pflegekraft variieren stark, können aber durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen und steuerliche Absetzbarkeit reduziert werden. Eine transparente Kalkulation ist entscheidend.

Vermeiden Sie Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit durch sorgfältige Prüfung der A1-Bescheinigung und ggf. ein Statusfeststellungsverfahren. Die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen schützt vor finanziellen und rechtlichen Risiken.

Sie möchten eine Pflegekraft aus dem Ausland anmelden? Erfahren Sie alles über die verschiedenen Anstellungsmodelle, rechtlichen Rahmenbedingungen und wie Sie Fallstricke vermeiden. Jetzt informieren!

Pflege nachhaltig sichern: So gelingt die Anmeldung ausländischer Pflegekräfte

Pflege nachhaltig sichern: So gelingt die Anmeldung ausländischer Pflegekräfte

Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege für Angehörige ist ein zentrales Anliegen vieler Familien. Angesichts des Fachkräftemangels in Deutschland stellt die Anmeldung einer Pflegekraft aus dem Ausland eine zunehmend relevante Option dar. Dieser umfassende Leitfaden bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, verschiedenen Beschäftigungsmodelle und den konkreten Anmeldeprozess, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Die legale Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte basiert auf zwei Hauptmodellen: dem Arbeitgebermodell und dem Entsendemodell. Beim Arbeitgebermodell agiert die Familie als direkter Arbeitgeber und übernimmt sämtliche damit verbundenen Pflichten gemäß deutschem Arbeitsrecht. Im Gegensatz dazu erfolgt beim Entsendemodell die Beschäftigung über ein ausländisches Unternehmen, was jedoch eine sorgfältige Prüfung der Einhaltung deutscher Gesetze erfordert. Caritas und Diakonie bieten hierbei wertvolle Unterstützung an.

Ein wesentlicher Unterschied besteht auch zwischen Pflegekräften aus EU-/EWR-/Schweiz und solchen aus Drittstaaten. Während für EU-Bürger die Freizügigkeit gilt und Qualifikationen in der Regel automatisch anerkannt werden, benötigen Drittstaatsangehörige ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine formelle Anerkennung ihrer Qualifikation, die gegebenenfalls Anpassungsmaßnahmen erfordert. Es ist wichtig zu beachten, dass der Begriff „polnische Pflegekraft“ oft als umgangssprachliche Bezeichnung für Pflegekräfte aus Osteuropa verwendet wird, die nicht zwingend qualifiziert oder ausschließlich aus Polen stammen. Daher ist es entscheidend, realistische Erwartungen hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und Aufgaben zu haben.

NextNurse unterstützt Sie gerne bei der Rekrutierung und Vermittlung von qualifizierten Pflegekräften aus dem In- und Ausland. Wir bieten eine umfassende Betreuung während des gesamten Prozesses, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur erfolgreichen Integration der Pflegekraft in Ihr häusliches Umfeld. Informieren Sie sich auch über unsere Angebote zur Weiterbildung, um sicherzustellen, dass Ihre Pflegekraft stets auf dem neuesten Stand ist.

Anmeldung Schritt für Schritt: So gelingt der reibungslose Prozess

Die korrekte Anmeldung einer ausländischen Pflegekraft ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine legale Beschäftigung sicherzustellen. Der Anmeldeprozess variiert je nach gewähltem Beschäftigungsmodell, wobei das Arbeitgebermodell in der Regel einen höheren administrativen Aufwand mit sich bringt. Es ist wichtig, die notwendigen Schritte und zuständigen Behörden zu kennen, um den Prozess effizient zu gestalten.

Im Arbeitgebermodell müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Anschließend erfolgt die Anmeldung der Pflegekraft bei der Krankenkasse, der Deutschen Rentenversicherung und dem Unfallversicherungsträger. Die Lohnsteuer muss korrekt berechnet und an das Finanzamt abgeführt werden. Beim Entsendemodell ist es besonders wichtig, die A1-Bescheinigung im Original vorzulegen und eine Kopie aufzubewahren, um den Sozialversicherungsstatus der Pflegekraft nachzuweisen.

Zentrale Anlaufstellen für die Anmeldung sind die Agentur für Arbeit, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die Sozialversicherung und die Krankenkasse. Diese Institutionen bieten Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung des Anmeldeprozesses. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören die A1-Bescheinigung (Sozialversicherungsnachweis), die Sozialversicherungsnummer und der Krankenversicherungsnachweis (z.B. EKVK für EU-Bürger). Eine sorgfältige Vorbereitung und das Einholen aller erforderlichen Informationen sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.

Die Anmeldung umfasst die Agentur für Arbeit, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die Sozialversicherung und die Krankenkasse. Die Agentur für Arbeit hilft Ihnen bei der korrekten Anmeldung und gibt Ihnen alle notwendigen Informationen. Die ZAV unterstützt Sie bei der Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland. Die Sozialversicherung und die Krankenkasse sind zuständig für die soziale Absicherung der Pflegekraft.

Arbeitsrechtliche Pflichten: So vermeiden Sie Gesetzesverstöße

Die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen ist bei der Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft von größter Bedeutung. Das deutsche Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitszeitgesetz und das Mindestlohngesetz, setzt klare Rahmenbedingungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Verstöße können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl finanzieller als auch rechtlicher Natur.

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die Arbeitszeiten strikt und schreibt tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten vor. Bereitschaftszeiten zählen dabei als Arbeitszeit, was bedeutet, dass für eine 24-Stunden-Pflege in der Regel mehrere Pflegekräfte benötigt werden, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Der Mindestlohn variiert je nach Qualifikation der Pflegekraft. Qualifizierte Pflegekräfte mit einer EU-Ausbildung haben Anspruch auf den gleichen Lohn wie ihre deutschen Kollegen. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Mindestlohnsätze zu informieren und diese korrekt anzuwenden.

Neben den Arbeitszeiten und dem Mindestlohn sind auch Urlaubsansprüche und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu berücksichtigen. Pflegekräfte haben Anspruch auf einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr sowie auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen. Eine transparente und faire Behandlung der Pflegekraft in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Entlohnung ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch entscheidend für ein gutes Arbeitsverhältnis und eine langfristige Zusammenarbeit.

Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist entscheidend, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Pflegekraft zu gewährleisten. Die Arbeitszeitregelungen müssen eingehalten werden, um sicherzustellen, dass die Pflegekraft ausreichend Zeit zur Erholung hat. Der Mindestlohn muss gezahlt werden, um eine faire Entlohnung sicherzustellen.

Kosten transparent kalkulieren: So behalten Sie den Überblick

Die Kosten für die Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft können stark variieren, abhängig vom gewählten Beschäftigungsmodell, der Qualifikation der Pflegekraft und den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen. Eine transparente Kostenkalkulation ist daher unerlässlich, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und die bestmögliche Lösung zu finden.

Beim Entsendemodell ist der Mindestlohn (mindestens 15,50 Euro brutto pro Stunde, Stand Mai 2024) ein wesentlicher Kostenfaktor. Monatliche Kosten unter 2.480 Euro brutto sollten hierbei kritisch hinterfragt werden, da sie auf eine mögliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen hindeuten könnten. Zusätzlich fallen Vermittlungsgebühren der Agentur an. Im Arbeitgebermodell müssen Sie mit etwa 3.000 Euro pro Monat pro Pflegekraft rechnen, zuzüglich Kost und Logis sowie gegebenenfalls Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Um Erholungszeiten und Urlaubsansprüche abzudecken, sind möglicherweise mehrere Pflegekräfte erforderlich.

Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, können Sie verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein vorliegender Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die zur Deckung der Kosten verwendet werden können. Zudem sind Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, einschließlich der Pflege, bis zu 4.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar, sofern die Pflegekraft legal beschäftigt ist und keine qualifizierte Pflegekraft im Sinne des Steuerrechts darstellt.

Die Kosten für eine ausländische Pflegekraft können durch Pflegegeld und Pflegesachleistungen reduziert werden. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten bietet eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Entlastung.

Risiken minimieren: So vermeiden Sie Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit

Die illegale Beschäftigung von Pflegekräften birgt erhebliche Risiken und kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit sind zwei Formen der illegalen Beschäftigung, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Eine sorgfältige Prüfung der Beschäftigungsbedingungen und die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sind unerlässlich, um sich vor finanziellen und rechtlichen Risiken zu schützen.

Schwarzarbeit kann zu Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Geldbußen und sogar zur Haftung bei Unfällen oder Schäden führen. Bei Scheinselbstständigkeit drohen hohe Strafen und rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge. Um das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu minimieren, empfiehlt es sich, vorab ein Statusfeststellungsverfahren (ggf. mit Prognoseentscheidung) bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen.

Ein weiteres wichtiges Element zur Risikominimierung ist die sorgfältige Prüfung der A1-Bescheinigung. Vergewissern Sie sich, dass die Bescheinigung echt und gültig ist, um sicherzustellen, dass die Pflegekraft tatsächlich im Heimatland sozialversichert ist. Eine fehlende oder gefälschte A1-Bescheinigung kann zu erheblichen Problemen mit den deutschen Behörden führen.

Die Beschäftigung von Pflegekräften "schwarz" (illegal) birgt erhebliche Risiken, einschließlich Nachzahlung (back payments) von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Geldbußen (fines) und potenzielle Haftung für Unfälle oder Schäden, wenn die Pflegekraft nicht ordnungsgemäß versichert ist. Die Statusfeststellungsverfahren mit der Clearingstelle der Rentenversicherung wird empfohlen *before* engaging a self-employed caregiver to mitigate this risk.

Erfolgreiche Rekrutierung: So finden Sie die passende Pflegekraft

Die Rekrutierung einer geeigneten ausländischen Pflegekraft ist ein entscheidender Schritt, um eine qualitativ hochwertige und zuverlässige Betreuung sicherzustellen. Die Auswahl der richtigen Vermittlungsagentur spielt dabei eine zentrale Rolle. Achten Sie auf Kriterien wie Erfahrung, Mitarbeiterpool, Beratungsqualität, Reaktionsfähigkeit, transparente Vertragsgestaltung, Garantie für die A1-Bescheinigung, umfassenden Support und flexible Kündigungsbedingungen.

Neben der Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen gibt es auch staatliche Programme und Initiativen, die Sie bei der Rekrutierung unterstützen können. Beispiele hierfür sind Triple Win (BA/GIZ), Pflegekräfte für Deutschland (BA, Brasilien/Mexiko) und APAL (BA, Lateinamerika). Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) dient als zentrale Anlaufstelle für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Ein weiteres wichtiges Qualitätsmerkmal ist das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, das Agenturen für ethische Rekrutierungspraktiken auszeichnet. Dieses Gütesiegel bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit bei der Auswahl einer vertrauenswürdigen Agentur.

Nutzen Sie das Tool "Rekrutierungsweg finden". Kontaktieren Sie den Arbeitgeber-Service (AG-S) oder die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA für Beratung. Nutzen Sie das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) für die EU/EWR-Rekrutierung.

Integration fördern: So gelingt die erfolgreiche Eingliederung

Eine erfolgreiche Integration der ausländischen Pflegekraft ist entscheidend für eine langfristige und harmonische Zusammenarbeit. Neben den formalen Aspekten der Anmeldung und Beschäftigung spielt das betriebliche Integrationsmanagement eine wichtige Rolle. Der Leitfaden des DKF bietet hierbei wertvolle Orientierungshilfe.

Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der Integration. Sie ermöglichen der Pflegekraft, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern und sich besser in das deutsche Arbeitsumfeld zu integrieren. Unter dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz gibt es verschiedene Möglichkeiten der Refinanzierung von Sprachkursen und Qualifizierungsmaßnahmen. So können beispielsweise B2-Sprachkurse mit Ausgleichsmaßnahmen kombiniert und Bildungsgutscheine der BA genutzt werden. Das Qualifizierungschancengesetz bietet zudem die Möglichkeit, Arbeitsentgeltzuschüsse für Ausfallzeiten zu erhalten.

Eine offene Kommunikation, gegenseitiger Respekt und die Berücksichtigung kultureller Unterschiede tragen maßgeblich zu einer erfolgreichen Integration bei. Schaffen Sie ein positives Arbeitsumfeld, in dem sich die Pflegekraft wohl und wertgeschätzt fühlt.

Implementieren Sie betriebliches Integrationsmanagement (company integration management), using the DKF's Leitfaden (guideline) for orientation. Explore options for Refinanzierung of projects under the Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz. Combine B2 language courses with Ausgleichsmaßnahmen and utilize Bildungsgutscheine from the BA. Consider Arbeitsentgeltzuschüsse for Ausfallzeiten through the Qualifizierungschancengesetz.

Drittstaaten im Fokus: Anerkennung und Visum im Blick behalten

Bei der Beschäftigung von Pflegekräften aus Drittstaaten sind besondere Aspekte zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Visumspflicht. Eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung aller formalen Voraussetzungen sind entscheidend für einen erfolgreichen Anmeldeprozess.

Die Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsqualifikation ist obligatorisch. Bei wesentlichen Unterschieden können Anpassungsmaßnahmen erforderlich sein, wie beispielsweise Anpassungslehrgänge oder Kenntnisprüfungen. Neben der Qualifikation müssen auch formale Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise ausreichende Sprachkenntnisse (B2-Niveau), eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (deutsch oder aus dem Heimatland) und ein polizeiliches Führungszeugnis.

Für die Einreise und Beschäftigung in Deutschland benötigen Drittstaatsangehörige ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis. Es gibt verschiedene Visaoptionen, wie beispielsweise das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte (bei voller Anerkennung der Qualifikation) oder das Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (bei erforderlichen Anpassungsmaßnahmen). Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann den Prozess beschleunigen. Die Westbalkanregelung ist für Pflegefachkräfte jedoch nicht anwendbar.

Prioritize thorough research on the source country (EU/EWR/Switzerland vs. Drittstaaten) due to differing recognition processes. For Drittstaaten, a 'Gleichwertigkeitsprüfung' (equivalence assessment) is mandatory. Ensure candidates meet German language proficiency (B2 level), health suitability (German or home country medical certificate), and criminal record clearance (police clearance certificate or Certificate of Good Standing). Options depend on the Anerkennungsverfahren outcome. Full recognition allows for a 'Visum zum Arbeiten für Fachkräfte' (visa for qualified professionals). Partial recognition, necessitating Anpassungsmaßnahmen, requires a 'Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen' (visa for recognition of foreign professional qualifications). The 'beschleunigtes Fachkräfteverfahren' (accelerated skilled worker procedure) can expedite entry.

Fazit: Mit sorgfältiger Planung zur optimalen Pflege


FAQ

Welche Beschäftigungsmodelle gibt es für ausländische Pflegekräfte?

Es gibt hauptsächlich zwei Modelle: das Arbeitgebermodell, bei dem Sie die Pflegekraft direkt anstellen und alle Arbeitgeberpflichten übernehmen, und das Entsendemodell, bei dem die Pflegekraft über ein ausländisches Unternehmen angestellt ist. Caritas und Diakonie bieten hierbei Unterstützung.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegekräften aus EU- und Drittstaaten?

Für EU-Bürger gilt die Freizügigkeit, und ihre Qualifikationen werden in der Regel automatisch anerkannt. Drittstaatsangehörige benötigen ein Visum und eine formelle Anerkennung ihrer Qualifikationen, was zusätzliche Schritte erfordert.

Welche Kosten sind mit der Beschäftigung einer ausländischen Pflegekraft verbunden?

Die Kosten variieren je nach Modell und Qualifikation. Im Entsendemodell ist der Mindestlohn (mind. 15,50 € brutto/Std. Stand Mai 2024) ein wesentlicher Faktor. Im Arbeitgebermodell müssen Sie mit ca. 3.000 € pro Monat rechnen, zuzüglich Kost und Logis.

Wie kann ich die Kosten für eine ausländische Pflegekraft reduzieren?

Ein vorliegender Pflegegrad ermöglicht den Zugang zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Zudem sind Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 4.000 € pro Jahr steuerlich absetzbar.

Was muss ich bei der Anmeldung einer ausländischen Pflegekraft beachten?

Im Arbeitgebermodell benötigen Sie eine Betriebsnummer von der Bundesagentur für Arbeit und müssen die Pflegekraft bei der Krankenkasse, Rentenversicherung und Unfallversicherung anmelden. Im Entsendemodell ist die A1-Bescheinigung wichtig.

Was sind die Risiken von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit?

Schwarzarbeit kann zu Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Geldbußen führen. Bei Scheinselbstständigkeit drohen hohe Strafen und rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge. Ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung wird empfohlen.

Wie finde ich eine geeignete ausländische Pflegekraft?

Achten Sie bei der Auswahl einer Vermittlungsagentur auf Erfahrung, Beratungsqualität, transparente Vertragsgestaltung und Garantie für die A1-Bescheinigung. Staatliche Programme wie Triple Win (BA/GIZ) können ebenfalls hilfreich sein.

Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?

Für die Anerkennung der Qualifikation von Pflegekräften aus Drittstaaten ist in der Regel ein B2-Sprachniveau erforderlich. Auch im Alltag sind ausreichende Deutschkenntnisse für eine gute Kommunikation wichtig.

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