Recruitment & Placement
Profiling
pfleger aus dem ausland
Pfleger aus dem Ausland gesucht? So finden Sie qualifizierte Unterstützung!
Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine wachsende Herausforderung. Viele Einrichtungen suchen händeringend nach Unterstützung. Pfleger aus dem Ausland können hier eine wertvolle Lösung sein. Doch wie gelingt die Anwerbung und Integration? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen, von der Anerkennung ausländischer Abschlüsse bis hin zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Benötigen Sie Unterstützung bei der Suche nach qualifizierten Pflegekräften? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
The topic in brief and concise terms
Ausländische Pflegekräfte sind eine unverzichtbare Stütze des deutschen Pflegesystems, da der Anteil ausländischer Pflegekräfte in der Altenpflege bereits bis zu 18,9 % beträgt.
Die korrekte Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen wie Mindestlohn und Arbeitszeitgesetz ist entscheidend, um empfindliche Strafen zu vermeiden und das Vertrauensverhältnis zu den Pflegekräften zu sichern.
Eine erfolgreiche Integration durch Sprachkurse, Mentoring und Unterstützung bei der Wohnungssuche ist essenziell, um Pflegekräfte langfristig zu binden und die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Erfahren Sie alles über rechtliche Rahmenbedingungen, Anerkennungsprozesse und Integrationsmaßnahmen, um erfolgreich Pfleger aus dem Ausland einzustellen. Sichern Sie sich jetzt unsere Checkliste!
Die deutsche Pflege steht vor enormen Herausforderungen. Der Bedarf an qualifiziertem Personal steigt stetig, während gleichzeitig die Zahl der inländischen Fachkräfte sinkt. In dieser Situation werden Pfleger aus dem Ausland zu einer unverzichtbaren Stütze unseres Gesundheitssystems. Ohne ihre Unterstützung droht der Zusammenbruch der Versorgung von Pflegebedürftigen. Der steigende Anteil ausländischer Pflegekräfte, der in der Altenpflege bereits bis zu 18,9 % beträgt, unterstreicht diese Entwicklung deutlich.
Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anwerbung und Integration von Pflegekräften aus dem Ausland. Wir beleuchten die rechtlichen Rahmenbedingungen, die verschiedenen Anstellungsmodelle und die Herausforderungen bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Unser Ziel ist es, Ihnen praktische Hilfestellungen und Informationen an die Hand zu geben, damit Sie erfolgreich qualifizierte Pfleger aus dem Ausland einstellen und in Ihr Team integrieren können. Sichern Sie sich jetzt unsere Checkliste!
Direktanstellung oder Agentur: So wählen Sie das passende Modell
Bei der Anstellung von Pflegekräften aus dem Ausland stehen Ihnen grundsätzlich zwei Modelle zur Verfügung: das Arbeitgebermodell und das Entsendemodell. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Die Wahl des richtigen Modells hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen ab.
Das Arbeitgebermodell: Direktanstellung
Im Arbeitgebermodell stellen Sie die Pflegekraft aus dem Ausland direkt an. Das bedeutet, dass Sie alle Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers übernehmen. Dazu gehören die Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit (Beantragung einer Betriebsnummer), die Registrierung bei einer Krankenkasse, die Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie die Beachtung des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohns. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu eine hilfreiche Broschüre zum Download an.
Das Entsendemodell: Beauftragung über eine Agentur
Beim Entsendemodell beauftragen Sie eine Agentur, die Ihnen eine Pflegekraft aus dem Ausland vermittelt. In diesem Fall ist die Agentur der Arbeitgeber der Pflegekraft und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Sie schließen zwei Verträge ab: einen mit der ausländischen Firma und einen mit der deutschen Agentur für Organisation und Kommunikation. Ein wichtiger Aspekt ist die Überprüfung der A1-Bescheinigung, die den Sozialversicherungsschutz im Heimatland der Pflegekraft nachweist. Die Kosten für das Entsendemodell liegen in der Regel zwischen 2.500 und 3.500 EUR pro Monat plus Agenturgebühren.
Scheinselbstständigkeit: Eine Warnung
Ein großes Risiko stellt die Scheinselbstständigkeit dar. Diese liegt vor, wenn eine Pflegekraft aus dem Ausland zwar als selbstständig auftritt, aber tatsächlich wie eine Angestellte behandelt wird. Kriterien für Scheinselbstständigkeit sind beispielsweise die Betreuung einer einzelnen Person oder die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber. Die Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer sind erheblich: Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben, Bußgelder und sogar strafrechtliche Verfolgung drohen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um dieses Risiko zu vermeiden. Beachten Sie, dass die Barmer wichtige Informationen zu diesem Thema bereitstellt.
Mindestlohn und Arbeitszeit: Gesetze korrekt einhalten
Die korrekte Einhaltung des Mindestlohns und des Arbeitszeitgesetzes ist bei der Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland von entscheidender Bedeutung. Verstöße können empfindliche Strafen nach sich ziehen und das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Pflegekraft belasten.
Mindestlohnregelungen
In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn, der auch für Pflegekräfte aus dem Ausland gilt. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Sätze und zukünftigen Erhöhungen zu informieren. Zudem gibt es Unterschiede zwischen dem allgemeinen Mindestlohn und dem Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte mit anerkannten Abschlüssen. Die Barmer weist darauf hin, dass qualifizierte Pflegekräfte mit anerkannter Ausbildung aus der EU wie deutsche Pflegekräfte bezahlt werden müssen.
Arbeitszeitgesetz im Kontext der 24-Stunden-Pflege
Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen für die zulässige Arbeitszeit. Im Kontext der 24-Stunden-Pflege bedeutet dies, dass eine einzelne Pflegekraft aus dem Ausland nicht durchgehend rund um die Uhr arbeiten darf. Gesetzlich zulässig sind durchschnittlich 8 Stunden werktäglich, maximal jedoch 48 Stunden pro Woche. Es ist daher notwendig, zusätzliche Unterstützung zu organisieren, beispielsweise durch Familienangehörige, professionelle Pflegepersonen oder Tagespflegeeinrichtungen. Ein gemischtes Betreuungsmodell ist oft die beste Lösung, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Find a reputable agency: How to make the right choice
Die Auswahl einer seriösen Vermittlungsagentur ist ein entscheidender Schritt bei der Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland. Eine gute Agentur unterstützt Sie nicht nur bei der Suche nach geeignetem Personal, sondern auch bei der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Integration der Pflegekraft in Ihr Team.
Checkliste für die Auswahl einer seriösen Agentur
Bei der Auswahl einer Agentur sollten Sie auf folgende Punkte achten: Hat die Agentur ausreichend Erfahrung und positive Referenzen? Sind die Verträge und Kosten transparent und nachvollziehbar? Überprüft die Agentur die A1-Bescheinigung der Pflegekräfte aus dem Ausland? Bietet die Agentur flexible Vertragsbedingungen (z.B. Kündigung, Aussetzung)? Eine umfassende Checkliste hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen. Die Agentur Pleeg betont die Wichtigkeit, eine spezialisierte Agentur zu beauftragen, die sich mit den komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen auskennt.
Die Rolle der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland. Die ZAV verfügt über ein Netzwerk von Partnern im Ausland und kann Ihnen bei der Suche nach qualifiziertem Personal behilflich sein. Beachten Sie jedoch, dass die ZAV in einigen Ländern die alleinige Befugnis zur Rekrutierung und Vermittlung von Pflegekräften hat. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Berufsanerkennung beschleunigen: So gelingt die Integration
Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist ein zentraler Schritt, um Pflegekräften aus dem Ausland den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das Verfahren kann komplex und zeitaufwendig sein, daher ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten.
EU/EWR/Schweiz: Freizügigkeit und vereinfachte Verfahren
Für Bürger aus EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet, dass sie ohne besondere Genehmigung in Deutschland arbeiten dürfen. Das Anerkennungsverfahren ist in der Regel vereinfacht und konzentriert sich auf den Nachweis der Gleichwertigkeit der Qualifikation und ausreichende Deutschkenntnisse.
Drittstaaten: Notwendigkeit der Berufsanerkennung
Für Pflegekräfte aus dem Ausland aus Drittstaaten (Nicht-EU-Länder) ist die Berufsanerkennung zwingend erforderlich. Voraussetzung für die Anerkennung sind der Nachweis der Qualifikationsäquivalenz, ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel B1/B2), ein guter Gesundheitszustand und ein einwandfreies Strafregister. Wenn die ausländische Qualifikation nicht vollständig mit der deutschen Ausbildung übereinstimmt, kann eine Kenntnisprüfung oder eine Anpassungsqualifizierung erforderlich sein. Alloheim bietet Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und weist auf die Möglichkeit einer Kenntnisprüfung hin.
Benötigte Dokumente und Antragsverfahren
Für den Antrag auf Berufsanerkennung benötigen Sie in der Regel übersetzte Diplome, einen Nachweis über die theoretischen und praktischen Ausbildungsstunden, eine Arbeitserlaubnis (falls erforderlich) und einen Defizitbescheid (falls eine Kenntnisprüfung oder Anpassungsqualifizierung erforderlich ist). Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der zuständigen Anerkennungsstelle zu informieren, welche Dokumente im Einzelnen benötigt werden und wie das Antragsverfahren abläuft. Die Agentur Pleeg weist darauf hin, dass nicht-EU/EWR-Pflegekräfte eine formale Berufsanerkennung benötigen.
Erfolgreiche Integration: So fühlen sich Pflegekräfte willkommen
Eine erfolgreiche Integration ist entscheidend für den langfristigen Erfolg bei der Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland. Es geht nicht nur darum, die fachlichen Qualifikationen anzuerkennen, sondern auch darum, den Pflegekräften ein Gefühl der Wertschätzung und Zugehörigkeit zu vermitteln.
Sprachkurse und kulturelle Integration
Gute Deutschkenntnisse sind unerlässlich für eine erfolgreiche Integration. Bieten Sie Ihren Pflegekräften aus dem Ausland die Möglichkeit, an Sprachkursen teilzunehmen oder ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Auch die kulturelle Integration spielt eine wichtige Rolle. Informieren Sie die Pflegekräfte über die deutschen Gepflogenheiten und unterstützen Sie sie bei der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Die CuraVita Care betont die Bedeutung von Sprachkursen, einschließlich 'Fachsprache Pflege B2', für die berufliche Anerkennung und Integration.
Wohnraum und finanzielle Hilfen
Unterstützen Sie Ihre Pflegekräfte aus dem Ausland bei der Wohnungssuche. Oft ist es schwierig, in Deutschland eine bezahlbare Wohnung zu finden. Auch finanzielle Hilfen können eine wichtige Unterstützung sein. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten des Eingliederungszuschusses, den Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen können. Die Agentur Pleeg empfiehlt, die Möglichkeit eines Eingliederungszuschusses von der BA für ausländische Pflegekräfte zu prüfen, die eine längere Einarbeitungszeit benötigen.
Mentoring und langfristige Betreuung
Bieten Sie Ihren Pflegekräften aus dem Ausland ein Mentoring-Programm an. Ein erfahrener Kollege kann ihnen bei der Einarbeitung helfen und ihnen als Ansprechpartner für Fragen und Probleme zur Seite stehen. Auch eine langfristige Betreuung ist wichtig, um den Pflegekräften das Gefühl zu geben, dass sie nicht allein gelassen werden. Die Alloheim bietet umfassende Unterstützung für ausländische Fachkräfte, einschließlich Hilfe bei Sprachkursen, Unterkunft und bürokratischen Verfahren.
Kosten transparent darstellen: So kalkulieren Sie richtig
Die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland können je nach Anstellungsmodell und Qualifikation variieren. Es ist wichtig, alle Kostenfaktoren zu berücksichtigen, um eine realistische Kalkulation zu erstellen.
Direktanstellung vs. Entsendemodell: Ein Kostenvergleich
Bei der Direktanstellung müssen Sie neben dem Mindestlohn auch die Sozialabgaben und gegebenenfalls Agenturgebühren berücksichtigen. Beim Entsendemodell sind die Kosten in der Regel höher, da die Agentur einen Teil der Kosten übernimmt. Ein Kostenvergleich hilft Ihnen, das passende Modell für Ihre Bedürfnisse zu finden. Die Verbraucherzentrale gibt an, dass die direkten Kosten für eine ausländische Pflegekraft im Arbeitgebermodell bei ca. 2.800 EUR liegen, zuzüglich weiterer Kosten.
Zusätzliche Kostenfaktoren
Neben den direkten Lohnkosten fallen oft zusätzliche Kosten für Sprachkurse, die Anerkennung der Qualifikation und die Unterkunft an. Diese Kosten sollten Sie bei Ihrer Kalkulation berücksichtigen. Die Agentur Pleeg weist darauf hin, dass die Kosten über den Mindestlohn hinausgehen und auch Rekrutierungsgebühren, Qualifikationsanerkennung, Sprachkurse und Unterbringungskosten umfassen.
Förderprogramme und Zuschüsse
Informieren Sie sich über Förderprogramme und Zuschüsse, die Ihnen bei der Finanzierung einer Pflegekraft aus dem Ausland helfen können. Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten. Auch der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit kann eine finanzielle Entlastung darstellen.
Schwarzarbeit vermeiden: Risiken und Konsequenzen kennen
Schwarzarbeit ist ein ernstes Problem, das nicht nur rechtliche Konsequenzen hat, sondern auch das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und der Pflegekraft aus dem Ausland gefährden kann.
Rechtliche Folgen der Schwarzarbeit
Schwarzarbeit hat schwerwiegende rechtliche Folgen. Neben der Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben drohen Geldbußen und sogar strafrechtliche Verfolgung. Auch die Pflegekraft aus dem Ausland kann sich strafbar machen. Die Barmer warnt vor den schweren Konsequenzen der Schwarzarbeit, einschließlich Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben sowie Geldbußen.
Haftung bei Unfällen und Schäden
Wenn eine Pflegekraft aus dem Ausland schwarz arbeitet, sind Sie im Falle von Unfällen oder Schäden nicht versichert. Sie haften dann persönlich für die entstandenen Kosten. Es ist daher ratsam, auf Nummer sicher zu gehen und die Pflegekraft aus dem Ausland legal anzustellen.
Zukunft der Pflege gestalten: Rahmenbedingungen verbessern
More useful links
Die Verbraucherzentrale bietet eine hilfreiche Broschüre zum Download an, die Informationen zur legalen Beschäftigung ausländischer Betreuungskräfte enthält.
Die Barmer stellt wichtige Informationen zum Thema Pflegekräfte aus dem Ausland bereit, einschließlich Hinweisen zu Scheinselbstständigkeit und Mindestlohnregelungen.
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt bei der Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV).
Das Alloheim bietet Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und weist auf die Möglichkeit einer Kenntnisprüfung hin, um die Integration ausländischer Fachkräfte zu erleichtern.
Das IAB empfiehlt, die Einwanderungsbestimmungen zu lockern, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu beschleunigen und eine bessere Willkommenskultur zu fördern, um den Bedarf an Pflegekräften zu decken.
FAQ
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Anstellung von Pflegekräften aus dem Ausland erfüllt sein?
Für EU-Bürger gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, während Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltserlaubnis und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigen. Die Anerkennung der ausländischen Qualifikation ist ein zentraler Schritt.
Welche Anstellungsmodelle gibt es für Pflegekräfte aus dem Ausland?
Es gibt das Arbeitgebermodell (Direktanstellung) und das Entsendemodell (Beauftragung über eine Agentur). Beim Arbeitgebermodell übernehmen Sie alle Arbeitgeberpflichten, während beim Entsendemodell die Agentur verantwortlich ist.
Was ist bei der Einhaltung des Mindestlohns und des Arbeitszeitgesetzes zu beachten?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für ausländische Pflegekräfte. Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die zulässige Arbeitszeit, insbesondere bei der 24-Stunden-Pflege, sodass zusätzliche Unterstützung erforderlich ist.
Wie finde ich eine seriöse Vermittlungsagentur für Pflegekräfte aus dem Ausland?
Achten Sie auf Erfahrung, transparente Verträge, Überprüfung der A1-Bescheinigung und flexible Vertragsbedingungen. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit kann ebenfalls unterstützen.
Welche Dokumente werden für die Berufsanerkennung benötigt?
In der Regel werden übersetzte Diplome, Nachweise über Ausbildungsstunden, Arbeitserlaubnis (falls erforderlich) und ein Defizitbescheid (falls eine Kenntnisprüfung erforderlich ist) benötigt.
Wie kann die Integration von Pflegekräften aus dem Ausland gefördert werden?
Bieten Sie Sprachkurse, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Mentoring-Programme und langfristige Betreuung an, um den Pflegekräften ein Gefühl der Wertschätzung und Zugehörigkeit zu vermitteln.
Welche Kosten sind bei der Anstellung von Pflegekräften aus dem Ausland zu berücksichtigen?
Neben dem Mindestlohn fallen Kosten für Sozialabgaben, Agenturgebühren, Sprachkurse, Anerkennung der Qualifikation und Unterkunft an. Informieren Sie sich über Förderprogramme und Zuschüsse.
Welche Risiken birgt Schwarzarbeit bei der Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland?
Schwarzarbeit hat schwerwiegende rechtliche Folgen, einschließlich Nachzahlung von Steuern und Sozialabgaben, Geldbußen und Haftung bei Unfällen oder Schäden. Vermeiden Sie Schwarzarbeit unbedingt.